Über die Zunft und das Zunftwesen:
Zunft = (mittelhochdeutsch): was sich zimt, Schicklichkeit, Regel,
der entsprechend eine Genossenschaft lebt, auch Gilde, Innung, Amt oder
Gaffel genannt. Sie ist eine Bezeichnung für die vom Hohen Mittelalter
bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts in allen europäischen Städten sich
freiwillig bildenden, jedoch von der Obrigkeit mit Monopolrecht, dem Zunftzwang,
das heißt Beitrittszwang, für den selbständigen Betrieb eines Gewerbes
ausgestatteten genossenschaftlichen Verbände der Gewerbetreibenden Handwerker
und Krämer. Namentlich das Produzentenintresse vertraten sie gegenüber
der stadtfremden Konkurrenz, dem städtischen Rat sowie den übrigen Zünften.
Daneben dienten sie aber auch politischen, militärischen, fürsorgerischen
und religiösen Zwecken. Das Zunftwesen und die Kirche: Das Zunftwesen
entfaltete sich aufgrund eines freien Genossenschaftsrechtes als "Gilde"
erst im frühmittelalterlichen Städte- und organisierten Handwerkerwesen
(11./12.Jh.). Wohl kannte die Antike Berufsvereinigungen, z.B. die Innung
der Salzfischhändler, der Gastwirte oder der Feldmesser. Wurden letztere
in der Kaiserzeit verstaatlicht, so alle Innungen unter Alexander Severus
(222-235):" aus den freiwilligen Zusammenschluß beruhenden Genossenschaften
wurden Zwangsvereine". In der vorkonstantinischen Zeit blieben den Christen
die Türen zum römischen Vereinswesen verschlossen. Das gilt auch für das
nachkonstantinische 4./5. Jahrhundert, weil ähnlich wie bei den Stadtverwaltungen
das Zunftwesen weithin eine "Provinz" paganer Tradition und heidnischer
Opposition geworden war. Die Zerstörung spätrömischer Stadtkultur durch
die Völkerwanderung ließ es garnicht erst zu einem christlichen Zunftwesen
kommen, zumal die weiteren Jahrhunderte im Zeichen der Agrarwirtschaft
und ihres Feudalwesens standen. Erst im 11./12. Jahrhundert blühte das
Zunftwesen wieder auf, wobei neue Handwerkszweige, auch neue Gilden ins
Leben gerufen wurden. Die Integrierung des frühmittelalterlichen Zunftwesens
in das kirchliche war dann ein weiterer Schritt. Es entstanden die Bruderschaften,
vor allem als Hospitalgenossenschaften (Hospitaliter). Da jedes Handwerk
seinen Heiligen hatte, verfügten die mittelalterlichen Zünfte nicht nur
über eigene Altäre, die sie finanzierten, sondern waren auch an der Gestaltung
der Heiligenfeste intensiv beteiligt. Ihren Höhepunkt erreichte diese
Verkirchlichung im 15. Jahrhundert. Mit dem Schwinden des religiösen Engagements
besonders in den Gesellenbruderschaften stellten sich allerdings im 16.
Jahrhundert auch Entartungserscheinungen ein, die Luther in einem Nachwort
zu seinem "Sermon von dem hochwürdigen Sakrament des heiligen wahren Leichnams"
anprangerte. Im protestantischen Bereich konnten sich jedoch Bruderschaften
wie der Kaland in säkularer Gestalt, z.B. als Feuer- und Hagelversicherung
bis heute erhalten. In katholischen Ländern hingegen kommt die kirchliche
Einbindung des Zunftwesens kaum zufällig bei der Fronleichnamsprozession
noch heute zur Darstellung, in der die Gilden mit den Fahnenbildern ihrer
Heiligen zu sehen sind. Nach der Prozession werden die Fahnenbilder im
Kirchenschiff aufgehängt. Die Handwerkerzunft: Die frühesten deutschen
Urkunden über das Zunftwesen stammen aus dem 11./12 Jahrhundert. Während
des Mittelalters waren neben den handwerklichen auch nahezu sämtliche
nichthandwerklichen Berufstätigen, u. A. Notare und Musikanten, sogar
Bettler und Dirnen in Zünften organisiert. Sie stellten jedoch eine Minderheit
dar. Im Einvernehmen mit der städtischen Obrigkeit erließen die Zünfte
verbindliche Vorschriften über die Arbeitszeit, die Höchstzahl von Lehrlingen
und Gesellen pro Betrieb, deren Rechte und Pflichten dem Meister gegenüber,
über die Aufnahme von Meistern, die Warenqualität, gegen unlauteren Wettbewerb
etc.. Die Rechte, Pflichten sowie Privilegien der Zunft, ebenfalls der
Zunftmeister, waren in Zunftbüchern (Rollen oder Schragen) niedergelegt.
Sie wurden bei Bedarf durch die Obrigkeit erneuert und bestätigt. Häufig
bildeten spezielle Zunfthäuser, Gewandhäuser, Tuchhäuser den Mittelpunkt
des Zunftlebens. Der nicht zur Zunft gehörende Handwerker, auch Bönhase
oder Pfuscher genannt, wurde boykottiert. Der Tätigkeitsbereich der einzelnen
Zünfte untereinander war scharf abgegrenzt. Diese Entwicklung ist vor
allem seit dem späten Mittelalter zu beobachten. Im 15. Jahrhundert, das
heißt mit dem Aufkommen strenger Aufnahmebestimmungen, wozu ehrliche Herkunft,
eheliche Geburt, guter Leumund, besonderer Vermögensnachweis gehörten,
erreichte die Abgrenzung, auch "Schließung" genannt , ihren Höhepunkt.
Auf Grund der Monopolstellung, die die Zünfte hinsichtlich der einzelnen
Produktionsbereiche einnahmen, sahen sie sich veranlaßt, für gerechten
Preis, gemeinsamen Einkauf, die Zuteilung der Rohstoffe, Arbeitszeitregelung,
Roduktionsüberwachung etc. zu sorgen, um die Produktion qualitativ hervorragender
"zünftiger" Erzeugnisse zu erreichen. Aus dieser Situation heraus entwickelte
sich das Arbeitsethos der Handwerker. Die Leitung der Zunft lag bei dem
von der allgemeinen Zunftversammlung, der Morgensprache, gewählten Zunftmeister.
Es gab ein eigenes Gericht der Zunft, das für die Zunftgenossen Recht
sprach. Das Zunftrecht war in Zunftordnungen und Zunftbriefen niedergelegt.
Das System der Haupt-, Unter- oder Nebenladen stellte eine übergebietliche
Organisation bei weit verbreiteten Handwerkern dar. Teilweise auf dem
Umweg über Revolutionen erreichten die Zünfte im Spätmittelalter die Teilnahme
am Stadtregiment, das heißt daß ihre Meister in den Rat aufgenommen wurden.
Im Falle einer notwendig werdenden Stadtverteidigung wurde die Zunft als
geschlossene Formation eingesetzt und ihr ein Mauerabschnitt übertragen.
Zu Gesellenaufständen kam es an zahlreichen Plätzen, weil die aus der
Bevorzugung der Meistersöhne bei der Neubesetzung von Meisterstellen resultierende
Benachteiligung der Gesellen Unzufriedenheit hervorrief. Deutlichere Formen
der inneren Auflösung des Zunftwesens sind seit dem Ende des Dreißigjährigen
Krieges zu beobachten. Trotz zahlreicher Reichsabschiede, die sich gegen
die Mißstände richteten, konnte diese nicht beseitigt werden. Mit dem
Reichsbeschluß von 1731 gegen die Mißbräuche im Handwerk fand die Zunftgesetzgebung
des alten Deutschen Reiches ihr Ende. Nachdem die Zunftschranken in England
im 18. Jahrhundert gefallen waren, fielen sie unter anderem in Frankreich
1791, in Preußen 1807,1810. Im Übrigen Deutschland, in der Schweiz sowie
in Österreich-Ungarn um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Neue Formen des
beruflichen Zusammenschlusses im Anschluß an die Aufhebung der Zünfte
stellen heute die Innungen dar.
Quellen: Georg Denzler, Carl Andresen, dtv Wörterbuch
der Kirchengeschichte; Fuchs/Raab, dtv Wörterbuch zur Geschichte; |